Wenn Sie sexualisierte Gewalt in der Kindheit oder Jugend durch Väter und Mütter, Familienmitglieder, Trainer und Trainerinnen, Lehrkräfte, Priester oder andere Personen erlebt haben, können Sie Hilfen in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Person erhalten. Das Hilfesystem soll das bestehende Netz sozialrechtlicher Versorgung nicht ersetzen, sondern ergänzen, sprich: Die Hilfe wird nicht auf ALG II oder ähnliche staatliche Transferleistungen angerechnet.
Betroffene sexuellen Missbrauchs im Kindes- oder Jugendalter können übrigens über den 30. April 2016 hinaus Anträge auf Hilfeleistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem an die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch richten.