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Information zum Fonds sexueller Missbrauch

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Wenn Sie sexualisierte Gewalt in der Kindheit oder Jugend durch Väter und Mütter, Familienmitglieder, Trainer und Trainerinnen, Lehrkräfte, Priester oder andere Personen erlebt haben, können Sie Hilfen in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Person erhalten. Das Hilfesystem soll das bestehende Netz sozialrechtlicher Versorgung nicht ersetzen, sondern ergänzen, sprich: Die Hilfe wird nicht auf ALG II oder ähnliche staatliche Transferleistungen angerechnet.

Betroffene sexuellen Missbrauchs im Kindes- oder Jugendalter können übrigens über den 30. April 2016 hinaus Anträge auf Hilfeleistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem an die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch richten.

Entlastend ist, dass es kein Gerichtsverfahren gegeben haben muss, es müssen auch keine Details zur Tat gemacht werden. Es muss eben deutlich werden, warum die beantragten Dinge helfen würden. Beratungsstellen, die bei der Antragsstellung helfen, gibt es bundesweit; sie sind auf der u.s. Seite aufgeführt.

Welche Leistungen werden gewährt?

Die beantragten Hilfen müssen dazu geeignet sein, die noch andauernden Folgen des Missbrauchs zumindest zu mindern.

Es können nur Sachleistungen bewilligt werden. Solche Sachleistungen können z.B. sein:

  • Psychotherapeutische Hilfen, soweit sie über Leistungen hinausgehen, deren Kosten die Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungen, die Gesetzliche Unfallversicherung oder das Opferentschädigungsgesetz übernehmen.
  • Kosten im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Missbrauchs wie z.B. für Fahrten zum Ort des Missbrauchs oder zu therapeutischen Sitzungen.
  • Unterstützungen bei besonderer Hilfsbedürftigkeit wie z.B. Hilfe bei der Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln, soweit die Kosten hierfür von den sozialrechtlichen Hilfesystemen nicht übernommen werden.
  • Beratungs- und Betreuungskosten, die entstehen wenn Betroffenen Kosten im Rahmen einer individuellen Unterstützung durch eine begleitende Assistenz bei der Kontaktaufnahme mit Ämtern beziehungsweise Bewilligungsstellen entstehen.
  • Unterstützung von Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen, mit denen Betroffene die berufliche und soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erweitern oder nachholen möchten.
  • Sonstige Unterstützungen in besonderen Härtefällen.

Auskünfte zu den Regelungen des Fonds und zum Ergänzenden Hilfesystem sowie Informationen zu Beratungsangeboten und Antragstellung erhalten Sie über www.fonds-missbrauch.de

Den Flyer  „Fonds Sexueller Miss­brauch“ als PDF (175 kB) herunterladen oder bestellen

Infotelefon: 0800 4001050 (kostenfrei und anonymisiert aus dem dt. Fest- und Mobilfunknetz). http://www.fonds-missbrauch.de/antragstellung/

Weitere Internetangebote

 

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Autor: B

Systemische Supervisorin und Coach, systemische Therapeutin,

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